Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Sankt-Wenzeslaus-Stiftes in Jauernick-Buschbach

Wir bitten, nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen Vertrages:

1. Präambel
Das Sankt-Wenzeslaus-Stift in Jauernick-Buschbach (SWS) ist eine Bildungs- und Begegnungsstätte des katholischen Bistums Görlitz. Die Nutzung des Hauses folgt den Leitmotiven Bildung, Besinnung und Begegnung. Dabei ist das Sankt-Wenzeslaus-Stift ausdrücklich auch ein Ort der Erholung. Das Haus steht weltlichen Gruppen und Institutionen ebenso offen wie kirchlichen Nutzern verschiedener Konfessionen. Das christliche Welt- und Menschenbild setzt den Rahmen für die Nutzung dieses Hauses. Dies zu achten und zu respektieren, ist Auftrag an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses ebenso wie an die Gäste. Details zum Aufenthalt im Sankt-Wenzeslaus-Stift regelt die Hausordnung, die für alle Gäste verbindlich ist.

2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Betten, Zimmern, Räumen des SWS zur Beherbergung sowie der Durchführung von Veranstaltungen stehen. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren vom Haus für den Gast/Auftraggeber erbrachten Leistungen, einschließlich des Caterings außer Haus.

3. Vertragsabschluss und Vertragspartner
3.1. Vertragspartner sind das Bildungshaus und der Gast. Nimmt einer Dritter die Buchung für den Gast vor (zum Beispiel bei Familientreffen und bei Kursen), so haftet dieser dem Bildungshaus gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle für die Buchung relevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

3.2. Ist der Vertragspartner eine politische Vereinigung, eine nichtchristliche Glaubensgemeinschaft oder eine Weltanschauungsgemeinschaft, so ist die inhaltliche Ausrichtung der Gruppe und der Veranstaltung bei der Buchung gegenüber dem Bildungshaus anzuzeigen.

4. Reservierung und Buchung
4.1. Reservierungsanfragen sind unverbindlich und können jederzeit an das SWS gerichtet werden.

4.2. Der Gast bzw. Besteller richtet seine Anfrage zur Reservierung mit Angabe aller persönlichen Kontaktdaten, Datum, Anlass, Ablauf und Teilnehmerzahl per E-Mail an folgende Adresse: info@sankt-wenzeslaus-stift.eu. Auch eine telefonische Anfrage ist möglich.

4.3. Das SWS informiert den Kunden zeitnah über die Verfügbarkeit der gewünschten Kapazität. Auf dieser Basis kann der Kunde mündlich oder schriftlich eine Reservierung bestätigen.

4.4. Nach Bestätigung der Reservierung erhält der Kunde ein schriftliches Angebot über die gewünschten Leistungen. Erst wenn der Kunde dieses Angebot schriftlich bestätigt, kommt ein Vertrag zwischen ihm und dem Sankt-Wenzeslaus-Stift zustande.

4.5. Das SWS ist berechtigt, Reservierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten
5.1. Grundlage für die Buchung ist die zum Vertragsabschluss gültige Preisliste. Die Preisliste wird auszugsweise auf der Internetseite des SWS veröffentlicht.

5.2. Diese Preisliste bezieht sich auf Standardleistungen des SWS. Für Sonderleistungen gelten andere Preise. Diese werden dem Kunden vor Abschluss eines Buchungsvertrages mitgeteilt.

5.3. Sollten zwischen Vertragsabschluss und Anreise mehr als sechs Monate liegen, kann das Bildungshaus innerhalb dieser Zeitspanne einmalig seine Preisliste aktualisieren. Die Gültigkeit des Vertrages bleibt davon unberührt, sofern eine Erhöhung nicht mehr als zehn Prozent gegenüber dem ursprünglichen Preis umfasst.

5.4. Das SWS informiert seine Kunden umgehend von Änderungen der Preisliste und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

5.5. Bei Belegungen mit 40 oder mehr Übernachtungsgästen sind 25 Prozent der berechneten Kosten spätestens vier Wochen nach Abschluss des Belegungsvertrages fällig. Dafür wird eine Anzahlungsrechnung versandt. Sollte die Anzahlung nicht pünktlich geleistet werden, behält sich das Sankt-Wenzeslaus-Stift das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

5.6. Bei Gruppen ist die Bezahlung über eine Gesamtrechnung ausdrücklich erwünscht und wird als Regelfall betrachtet. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Besteller und dem Sankt-Wenzeslaus-Stift. In diesem Fall sind die Teilnehmer verpflichtet, vor der Anreise ihre Namen, samt vollständiger Adresse sowie die Geburtsdaten mitreisender Kinder an das Sankt-Wenzeslaus-Stift zu übermitteln.

5.7. Die vollständige Rechnung – abzüglich einer etwaigen Anzahlung – ist vom Gast bei Anreise bzw. Abreise vor Ort zu bezahlen. Kartenzahlung ist möglich.

5.8. Bei Feierlichkeiten und Tagungen erhält der Kunde eine Abschlussrechnung, die sich auf die tatsächlich erbrachten Leistungen bezieht. Dies gilt insbesondere für den Konsum von Getränken, der sich nicht vorab berechnen lässt.

6. Stornierungen
6.1. Das Bildungshaus kann einen Vertrag jederzeit einseitig kündigen, wenn der Besteller falsche Angaben zu seiner Identität oder zum Inhalt seiner angemeldeten Veranstaltung gemacht hat.

6.2. Das SWS kann Buchungen jederzeit einseitig kündigen, wenn rechtliche Bestimmungen einer Beherbergung entgegenstehen.

6.2.1. Sollten sich rechtliche Bestimmungen nach Vertragsabschluss und vor der Anreise des Gastes insoweit ändern, dass sie eine Beherbergung im SWS unmöglich machen, kann der Kunde auch kurz vor der Anreise kostenfrei stornieren, vorausgesetzt, die rechtliche Bestimmung ist nicht schon vor dem Tag der Anreise wirksam geworden. Im letztgenannten Fall ist das SWS berechtigt, bis zu 50 Prozent der vereinbarten Leistungen und Kosten in Rechnung zu stellen.

6.3. Der Kunde kann bis sechs Monate vor Beginn einer gebuchten Belegung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Danach fallen folgende Kosten an:

6.3.1. Bei Absage bis drei Monate vor Beginn der Belegung: 15 Prozent der gebuchten Leistungen

6.3.2. Bei Absage bis sechs Wochen vor Beginn der Belegung: 30 Prozent der gebuchten Leistungen

6.3.3. Bei Absage bis vier Wochen vor Beginn der Belegung: 50 Prozent der gebuchten Leistungen

6.3.4. Bei Absage bis drei Tage vor Beginn der Belegung: 70 Prozent der gebuchten Leistungen

6.3.5. Bei Absagen, die zwei Tage oder weniger vor Beginn der Belegung im Bildungshaus eingehen, beträgt die Ausfallgebühr 90 Prozent der gebuchten Leistungen.

6.4. Bei Gruppenbelegungen kann die Teilnehmerzahl bis zu einer Woche vor Anreise kostenfrei um zehn Prozent verringert werden. Danach gelten die oben genannten Storno-Regeln.

7. An- und Abreise
7.1. Die Rezeption des Bildungshauses ist nicht durchgehend besetzt. Daher sind An- und Abreise nur zu bestimmten Zeiten möglich. Soweit nicht anders vereinbart, ist dies am Anreisetag zwischen 16 und 18 Uhr, am Abreisetag von 8 bis 10 Uhr. Bei Veranstaltungen, die am Vormittag beginnen, ist eine Anreise ab 8 Uhr möglich.

7.2. Die Gästezimmer stehen am Tag der Anreise ab 16 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise muss das Zimmer bis 9.30 Uhr geräumt sein.

8. Schäden und Haftung
8.1. Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen werden (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).

8.2. Das SWS übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen. Vergessene Gegenstände werden an Gäste versandt, soweit sie die Versandkosten tragen.

8.3. Bei der Nutzung von Medien (Filme, Bücher, Social Media) sowie bei künstlerischen Darbietungen sind die Gastgruppen für die Einhaltung des Urheberrechtes selbst verantwortlich. Eine diesbezügliche Haftung des SWS wird ausgeschlossen.

8.4. Nach Ende des Geltungszeitraums des jeweiligen Belegungsvertrages haben die Gäste das Gelände des SWS unverzüglich zu verlassen. Das SWS haftet nicht für Schäden, die entstehen, wenn Gäste sich über diesen Zeitraum hinaus auf dem Gelände aufhalten.

8.5. Gäste sind verpflichtet, ihre Zimmerschlüssel vor der Abreise an der Rezeption abzugeben. Sollten sie dies vergessen, müssen sie den Schlüssel umgehend an das SWS zurücksenden. Bei einer Verzögerung von mehr als drei Tagen behält sich das SWS vor, eine Säumnisgebühr von 20 Euro zu berechnen.

8.6. In dem Fall, dass ein Gast den ihm überlassenen Schlüssel verliert, ist das SWS berechtigt, einen Schadensausgleich in Höhe von bis zu 100 Euro zu berechnen.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.

9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gäste- und Tagungshauses.

9.3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Bischöflichen Ordinariates des Bistums Görlitz.

9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Markersdorf, 1. November 2020